FELDGASSE AKTUELLES GUTACHTEN 2020

SICHERHEITS GUTACHTEN FELDGASSE

Aufregung sorgt ein sogenanntes Sicherheit-Gutachten, welches von der Gemeinde Guntramsdorf in Auftrag gegeben wurde.
Dem Streit liegt aber eine ganz andere Sache zu Grunde… (Lesen Sie alle Berichte zur Feldgasse)

Hier das Gutachten zum Download >>>

Auszug aus dem Gutachten zur AUFGABENSTELLUNG seitens der Gemeinde Guntramsdorf:

Durch die Feldgasse in der Marktgemeinde Guntramsdorf führt die Infrastruktur der WLB (Wiener Lokalbahnen), auf der sowohl Fahrten der WLB selbst (Strecke Wien – Baden, „Badnerbahn“) also auch Fahrten der RCA (Rail Cargo Austria) (Strecke Traiskirchen Lokalbahn – Guntramsdorf IZ NÖ Süd) durchgeführt werden. Die Marktgemeinde Guntramsdorf hat mich am 14.05.2019 mit Zahl 30758/2019 beauftragt, die Sicherheitsabstände in der Feldgasse in Zusammenhang mit dem Betrieb der WLB und von RCA zu überprüfen. Ziel der Beurteilung der Sicherheitsabstände ist, ob die normativ vorgeschriebenen Sicherheitsabstände für einen Eisenbahnbetrieb in der Feldgasse vorhanden sind. Falls Abweichungen festgestellt werden, sind gemeinsam Maßnahmen festzulegen, um Gefahren möglichst abzuwenden.

Die Beurteilung erfolgt auf Übereinstimmung mit bescheidmäßig, gesetzlichen, verordnungsmäßigen und technisch normativen Vorgaben. Eine rechtliche Beurteilung betreffend die Betriebsführung einer Eisenbahn in der Feldgasse erfolgt nicht. Als Zivilingenieur für Elektrotechnik mit langjähriger Erfahrung in der Begutachtung von Bauentwürfen gemäß §31a EisbG von Eisenbahnprojekten hinsichtlich dem Stand der Technik, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes und ausgebildete Sicherheitsfachkraft bin ich gemäß EisbG § 31a Abs. 2 Z 3 befugt, die genannten Sachverständigenleistungen zu übernehmen.

 

REAKTION von Anrainer Peter Trupp Msc.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Robert,
Sehr geehrter Herr gf. Gemeinderat Waldinger

Ergänzend zu der Nachricht unten von Fr. Dr. Keller an sie möchte ich anmerken, dass das von ihnen eingeforderte Verständnis für die in ihrem Schreiben angeführten Massnahmen definitiv nicht entgegengebracht werden kann, da ich das zitierte Gutachten gesamtheitlich nicht kenn, die Ausgangslage die der Gutachter angenommen hat für mich unbekannt ist und der Gegenstand der Untersuchung des SV´s für mich  nicht klar ist. Ich ersuche daher um Zusendung des vollständigen Gutachtens inkl. Der Minimalanforderungen an ein Gutachten (Auftraggeber, Zweck des Gutachtens, Orts-/Erörterungstermin und Bestandsaufnahme, Feststellungen des Sachverständigen und Befunderhebung, Stellungnahme und Schlussfolgerung des Sachverständigen, Zusammenfassung). Erst wenn die Gesamtheit nachvollziehbar wird kann auch entsprechend Verständnis für dzt. Nicht nachvollziehbare Massnahmen aufgebracht werden.

Vielen Dank & Mit freundlichen Grüßen
Peter Trupp

 

REAKTION von Dr. Heide Keller (Anrainerin)

Sehr geehrter  Herr Bürgermeister!
Sehr geehrter Herr gf. Gemeinderat Peter Waldinger!

Es erstaunt mich, dass  die im oz. Schreiben angeführten  Mängel nicht von der Gemeinde selbst schon bei der Planung erkannt worden sind, beziehungsweise waren die  Blumentröge ein Ersatz für die vor dem Umbau 2007 bestehenden Sträucher und Kastanienbäume, weil die Anrainer lautstark einen Ersatz des Grüns reklamiert haben. Sollte eine sicherheitstechnische  Überprüfung nicht eher eisenbahnrechtliche Bestimmungen, wie die Durchfahrt von Strahltransporten einer vernetzen Nebenbahn betreffen?

Als erste Reaktion auf das Schreiben vom 5. August 2020 betreffend „Maßnahmen Feldgasse“ zur Mägelbehebung aufgrund der sicherheitstechnischen  Überprüfung durch einen Sachverständigen möchte ich als mit den Vermietungen der Feldgasse 7 Befasste mitteilen, dass sich der Sachverständige wohl vor Ort Feldgasse 7 nicht richtig informiert zu haben scheint, denn vor der Feldgasse 7 handelt es sich nicht um eine „Parkfläche“, wie sie selbst von der Gemeinde unter Anführungszeichen gesetzt wird, sondern seit mindestens 1953 um die notwendige und erforderliche Ladefläche der dort angesiedelten Betriebe. Leicht sichtbar ist dort der Betrieb Sackmann – Glas  (mit unbefristetem Mietverhältnis) untergebracht.

Wie auch eine  kurze Beobachtung gezeigt hätte, wird dort nicht seitens des Betriebes  geparkt, sondern nur verladen oder beladen, sondern wenn geparkt wird, sind es andere Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs. Deswegen würde ich empfehlen, dort ein Schild „Ladefläche“ anzubringen, damit die Ladefläche nicht als „Parkfläche“ missbraucht wird und somit ist einmal dieser Mangel bereits behoben und kein Mangel mehr.

Hier stellt sich überhaupt die Frage, welche Eisenbahn-Qualifizierung der Sachverständige der WLB in der Feldgasse eingeräumt hat: Kleinbahn/Straßenbahn mit elektrischem Betrieb nach den Konzessionen oder laut Bescheid des BMVIT vom Mai 2012 als vernetzte Nebenbahn. Im ersteren Fall geht von einer Straßenbahn für die Fußgeher am Gehsteig keine Gefahr aus, auch nicht für die geparkten Autos oder niemals von der Ladefläche und das durch Jahrzehnte. Im Falle einer vernetzten Nebenbahn, müssten der Sachverständige einen Bauverbotsbereich von 12 m auf jeder Weite der Feldgasse verfügen und müssten die Häuser abgerissen werden, aber zumindest müsste er  die  Überfahrt  von Gasleitungen durch die Geleise oder entlang der Gehsteige beanstandet haben und somit die Feldgasse in diesem Sinn unbewohnbar geworden sein. Gerade in Feldgasse 7  haben sich durch die erzeugten Vibrationen der durchfahrenden Stahltransporte Gasverschlüsse gelockert! Das ist ein Sicherheitsrisiko! Diese „Sicherheit“ war/ist es, weswegen die Anrainer auf Bundes- und Landesebene interveniert haben ! Und nicht weil vielleicht ein Auto in den Gehsteig hineinragt! Die Formulierung des Gutachtenauftrages wäre zu kennen, damit man diese Mängel verstehen kann.

Die Anrainer der Feldgasse würden gerne das gesamte Gutachten lesen und  auch dieses mit dem Sachverständigen diskutieren wollen.

Interessant wäre vor allem, was er zum Einbau einer Volleisenbahnanlage im Sommer 2007  sagt, von dem angeblich auf der Gemeinde nicht einmal Pläne aufliegen sollen. Die seit Februar 2008 durchgeführten Stahltransporte sind für den Straßenunterbau zu schwer und so werden die Erdmassen gegen die Grundmauern der Häuser gedrückt und diese geben jetzt immer mehr nach, sodass sich sowohl die Terasse im Garten als auch im ersten Stock um mindestens fünf bis zehn cm gehoben haben und das Wasser nicht abfließt sondern in die Kellerfenster oder in die Mauern rinnt.

Ich bitte mein obiges Schreiben so verstanden zu haben, wie ich es gemeint habe, nämlich als Hilfestellung für die  Gemeinde, die endlich  jene von mir schon  so oft vorgebrachten rechtlichen Maßnahmen ergreifen sollte, damit nicht seit 2007 die WLB ohne gesetzliche  Grundlage  die Feldgasse durchfährt und letztlich die Gemeinde dafür gerade stehen muss.

Mit freundlichen Grüßen, Heide Keller

Die Geschichte geht weiter…

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