JOHANNA MIKL-LEITNER UND DIE FELDGASSE

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner soll Gemeinde bewegen, Bescheid wegen Umbau in der Feldgasse zu annullieren…

Dr. Heide Keller schießt scharf und bekommt Rückendeckung vom Büro des Landesrates Dr. Martin Eichtinger

Das Schreiben im Wortlaut vom 8.5.2019

Sehr geehrte Frau Landeshauptfrau und Mitarbeiter! 

Das Büro von Herrn Landesrat Dr. Martin Eichtinger hat über mein an ihn als ein Mitglied der nö. Landesregierung gerichtetes Ersuchen zugesagt, sich der WLB-Problematik anzunehmen, weswegen ich zur deren Orientierung den in der Anlage ersichtlichen Sachverhalt betreffend den do. Bescheid vom 22. Jänner 2009 ausgearbeitet habe, womit die Bewilligungsfreiheit der WLB Umbauten im Sommer 2007 seitens der Landesregierung attestiert worden waren.

10 JAHRE SCHRIFTVERKEHR UND GERICHTSVERFAHREN
DURCH PRIVATPERSON DR. HEIDE KELLER (!)

Zu meiner jetzigen Stellungnahme in der Anlage möchte ich ausführen, dass diese mit umfänglichen Wissen und entsprechendem Studium während der letzten zehn Jahre um die damalige Eisenbahngesetzgebung und das EisbG 1957 erfolgt ist.

BEWILLIGUNG AUS 1899 – AUS KAISERS ZEITEN

Vorausschicken möchte ich, dass die WLB hat erst mit 1. März 2013 auf die für die Feldgasse in Bescheidform ergangene „Straßenbenützungsbewilligung“ vom 24. Jänner 1899 hingewiesen hat und von mir die Originalakten anschließend im September 2013 im do. Landesarchiv eingesehen  und Kopien angefertigt  werden konnten. Die WLB hat also dieses für den Umbau in der Feldgasse wesentliche Dokument den zuständigen Behörden und Gerichten jahrzehntelang vorenthalten und insbesondere beim Umbau im Sommer 2007 die eingegangenen Bedingungen rechtlich gebrochen.

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE ANGERUFEN

Somit erfolgten vor diesem Zeitpunkt alle Maßnahmen der zuständigen Behörden und auch die richterlichen Entscheidungen, sowie die von mir formulierten Beschwerden fehlerhaft. Dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich in St. Pölten lagen zwar bei einer vierjährigen Bearbeitungszeit alle Beweisunterlagen, auch die ggst.“Strassenbenützungsbewilligung“ vor, das Gericht schloss aber überraschend das Verfahren und wies alle bis dahin gemachten Anträge zurück, sodass dieser für die Umbauten im Sommer 2007 wesentliche Bescheid nicht erörtert werden konnte. Wegen des offensichtlichen willkürlichen Gerichtsverfahrens habe ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen. Auch wurden allen zuständigen Behörden die Beweisunterlagen übermittelt und entsprechende Berichtigungen verlangt, jedoch ist bisher, auch seitens des Amtes der Nö. Landesregierung, nichts geschehen.

GEMEINDE GUNTRAMSDORF SOLL BESCHEID ANNULLIEREN

Ich fordere Sie bitte als rechtlich verantwortliche Landeshauptfrau somit auf, eine Richtigstellung des ggst. Bescheides bzw. Annullierung wegen sachlicher Unzuständigkeit (die Gemeindestraße ist kein Eisenbahngrund!) zu veranlassen und die Gemeinde Guntramsdorf aufzufordern, ein entsprechendes Verfahren gem. dem Nö. Straßengesetz 1999 in der dort vorgesehenen Form mit einem unabhängigen Sachverständigen und allen von der WLB bereitzustellenden Unterlagen (geologische Eignung des Einbaus einer Festen Fahrbahn mit 25 t Achslast für vierachsige Güterwagen, statische Berechnungen) unter Einschluss der Anrainer deren subjektiv-öffentlichen Rechte schon jetzt nicht nur durch die bauliche Beschädigung ihrer Liegenschaften schon verletzt wurden, aber auch hinsichtlich ihrer Sicherheit schon jetzt gefährdet sind. Der bisher gültige Straßenbenützungsbescheid vom 24. Jänner 1988 trifft sachlich nicht mehr zu, weil, wie der do. Sachbearbeiter richtig festgestellt hat, eine Eisenbahnanlage in die Feldgasse gelegt wurde, diese jedoch nicht auf Eisenbahngrund sondern auf öffentlichen Grund einer beidseitig verbauten Gemeindestraße. Somit ist  nur das Nö. Straßengesetz 1999 und nicht das EisbG 1957 für die Umbauten im Sommer 2007 heranzuziehen ist. 

GASEXPLOSION MÖGLICH!

Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Gefahr einer Gasexplosion gegeben ist, weil die Feste Fahrbahn mit Planum auf Gasleitungen liegt und bereits in einem Fall ein Wohnungs-Gasanschluss durch die Erschütterungen der vorbeifahrenden oder anfahrenden Schwerstgüterzüge nachweislich sich gelockert hatte und undicht wurde.

Ich hoffe, dass Sie, sehr geehrte Frau Landeshauptfrau, sich Ihrer Verantwortung bewusst sind und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Dr. Heide Keller (m.p.)

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