WLB FELDGASSE 03-18

REAKTION BÜRGERMEISTER WR. NEUDORF

Abdruck aus dem Schreiben:

Sie haben den Sachverhalt als „Guntramsdorf-intern“ erläutert, aber nachdem Sie mich in den E-Mail-Verkehr mit einbezogen haben, nehme ich an, dass Sie auch meine Meinung interessiert.

Aus meiner persönlichen Sicht und auch aus der des Bürgermeisters von Wiener Neudorf halte ich den 7,5-Minuten-Takt für längst überfällig. Ob diese Intervallverbesserung machbar ist oder nicht, müssen allerdings Fachleute entscheiden. Mir wird signalisiert, dass noch einige Hausaufgaben zu erledigen sind, aber dass letztlich diesem Projekt nichts dagegen stehen würde.

Inwieweit die rechtlichen Rahmenbedingungen von vor mehr als 118 Jahren heute noch Gültigkeit haben, haben ebenfalls die befassten Juristen zu befinden.

Dass eine Taktverbesserung nicht notwendig ist, wage ich aus Erfahrung zu bezweifeln. Ich kann mich noch gut an die Zeit der 70er Jahre des vorherigen Jahrhunderts erinnern, als die Badner-Bahn teilweise nur alle Stunden fuhr. Damals wurde ernsthaft und mit Berechtigung erwogen, die Bahn entweder einzustellen oder mit einer Taktverdichtung die Situation zu verbessern. Bekanntlich hat die Taktverdichtung dazu geführt, dass die Badner-Bahn mittlerweile zu einem nicht mehr wegzudenkenden Teil des öffentlichen Verkehrs geworden ist. Gerade in unserer Region ist die Verlagerung von individuellen auf öffentlichen Verkehr aus verkehrlichen und gesundheitlichen Gründen notwendig. Die Taktverkürzung auf 7,5 Minuten von Wiener Neudorf Richtung Wien hat sich letztlich noch einmal äußerst positiv bewährt. Deshalb bin ich auch der festen Überzeugung, dass der 7,5-Minuten-Takt von Wiener Neudorf Richtung Baden eine ähnliche Entwicklung nehmen wird.

Wir befinden uns mit der Badner-Bahn weistestgehend am Wiener U-Bahn-Netz, wenn Sie die Umsteigemöglichkeit am Schedifkaplatz berücksichtigen. Aus meiner Sicht gilt es dies noch mehr herauszuarbeiten und bekannt zu machen. Und wir können mit der Badner-Bahn direkt ins Zentrum von Wien gelangen. Das ist aus meiner Sicht auch ein ganz besonderer Vorteil der Badner-Bahn gegenüber der Süd-Bahn.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob eine andere Trassenführung der Badner-Bahn wirklich zielführend ist, denn dass gerade die Bundeshauptstadt über das Badner-Bahn-Netz direkt mit den Ortszentren von Vösendorf, Wiener Neudorf, Guntramsdorf u.s.w. öffentlich verbunden ist, trägt für mich zur eindeutigen Verbesserung der Wohnqualität der genannten Gemeinden bei – und zur notwendigen Verringerung des Individualverkehrs.

Und ich bin weiters überzeugt, dass wir mehr auf Entschleunigung setzen müssen, als weiterhin dem Denken nachzueifern, in dem es wichtig ist, Sekunden oder Minuten einzusparen. Die Badner-Bahn wird dann in Zukunft weiter reüssieren, wenn die Trassenführung stimmt und wenn die angebotene Qualität stimmt. Gerade beim letztgenannten Terminus wird noch einiges zu tun sein. Ob man jetzt drei oder vier Minuten schneller am Ziel ankommt, spielt aus meiner Sicht nicht die entscheidendste Rolle.

Sie haben die Hoffnung ausgedrückt, für Klarheit gesorgt zu haben. Nachdem Sie mich als Bürgermeister von Wiener Neudorf angeschrieben haben, hoffe ich ebenfalls mit meinem Standpunkt Klarheit geschaffen zu haben.

Liebe Grüße aus Wiener Neudorf
Herbert Janschka, Bürgermeister

ANTWORTSCHREIBEN DR. HEIDE KELLER

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Herzlichen Dank für Ihre so schnelle und ausführliche Antwort in der Sie Ihre Meinung ausdrücken, die ich natürlich nachvollziehen kann. Wenn Sie Anrainer in der Feldgasse wären, würden Sie die Vorbehalte der Anrainer nach den Erfahrungen mit WLB und Gemeinde Guntramsdorf in den letzten Jahren verstehen.

Vor allem werden die Beschädigungen an den Häusern immer ärger, was niemanden kümmert. Selbst wenn es keine Güterzüge mehr durch die Gasse geben würde, würde diese Belastung durch eine Verdoppelung der Züge wett gemacht werden, denn gem. einem Sachverständigen verursachen auch die Personenzüge naturgemäß Schwingungen, dagegen gibt es kein Mittel. Und was ist mit der Sicherheit des übrigen öffentlichen  Verkehrs und der Sicherheit der Anrainer?

Die WLB hat erst mit Schreiben vom 1. März 2013 auf die rechtlichen Durchfahrtsbedingungen hingewiesen und  erst dann konnten von mir die entsprechenden  Dokumente im Landesarchiv Niederösterreich in St. Pölten aufgefunden werden. Es wurde festgestellt, dass  sich die WLB an die eingegangenen Durchfahrtsbedingungen  jahrzehntelang nicht gehalten hat und  noch nicht hält. Auch hat sie die zuständigen Behörden nicht auf diesen noch immer rechtsgültigen Bescheid hingewiesen, die deshalb fehlerhafte Maßnahmen zum Schaden  der Anrainer  ergriffen. 

Es wurden vom BMVIT die drei von 1885, 1886 und 1898 datierten Konzessionen  bis 2027 verlängert und somit auch die darauf aufbauenden im Vorfeld in den zitierten Protokollen niedergeschriebenen Bedingungen. Rechtlich kann es da keinen Zweifel geben.

Die Anliegen der Anrainer hinsichtlich der Beschädigungen ihrer Liegenschaften durch den Schwergüterverkehr zu Frankstahl ab Februar 2008 bleiben ungehört, sowohl seitens der WLB als auch von der Gemeinde Guntramsdorf, die nicht einmal bereit ist, die Schäden zu besichtigen. Deswegen das Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich in St. Pölten am 15. Februar 2018.

Bei dem von mir beim Verwaltungsgerichtshof in Wien am 15. Dezember 2007 eingereichten Wiederaufnahmeantrag geht es vor allem um die von mir  belegten Nachweise, dass sich die WLB gem. § 45 des Verwaltungsgerichtshofsgesetzes (VwGG) die Qualifizierung einer Nebenbahn „sonstwie erschlichen“ haben könnte, weil dem Gerichtshof seitens der WLB  nicht der ggst. Bescheid über die Durchfahrtsrechte, aber auch andere Entscheidungsgrundlagen, die den Tatsachen nachweislich nicht entsprochen haben, vorgelegen sind.

Wobei der WLB dieses Vorgehen durch die  ihr wohlwollend gesinnten zuständigen Behörden erleichtert wurde, weil sie „Schwäche“ bei der Auslegung der zitierten Konzessionen gezeigt haben, indem sie  „Tramway“ nicht als „Straßenbahn“  erkannt haben wollen.  Die Qualifizierung als Nebenbahn bedingt ein eisenbahnrechtliches Bauverbot gemessen 12 m von der Mitte des äußersten Gleises, worunter beide Häuserzeilen der gesamten Feldgasse fallen. Man wird doch nicht ernstlich glauben, dass die damalige Gemeindevertretung unter Mitwirkung der Gemeindebürger damals dem Streckenverlauf durch die Feldgasse als Nebenbahn zugestimmt hätten!

Ich bin selbst ein Fan der Badner Bahn, was die Fahrt nach Wien betrifft. Aber lange wird man mit ihr bis zur Oper nicht mehr fahren können, denn sie soll vorher enden, so soll es geplant sein.  

Eine andere Lösung als durch die Feldgasse, die Aspangbahn könnte man z.B. auch aus ihrem Dornröschenschlaf wecken, sollte gefunden werden.

Ein Intervall von 15 min bis Baden ist übertrieben, die Züge sind schon jetzt nicht voll, was alle Anrainer bezeugen können. Die WLB wird, so verstehe ich es, für die zur Verfügung gestellten Plätze subventioniert. Ist dies eine versteckte weitere Subventionierung der WLB?

Ich danke, sehr geehrter Herr Bürgermeister, dass Sie sich mit dieser Materie so ausführlich beschäftigt haben. Ich hoffe, dass Sie Verständnis für die Anrainer finden.

Auf ein erfolgreiches Jahr und mit sehr lieben Grüßen, Heide Keller und Anrainer

Weitere Beiträge...