WLB FELDGASSE DIE ZWEITE

Dr. Heide Keller vs. WLB – ‚DIE ZWEITE‘

Es geht weiter. Frau Keller hat Ihrem und im Namen der Anrainer am 1.1.2018 einen offenen Brief an alle Bürgermeister der Gemeinden und Städte an der WLB im direkten Umfeld geschrieben. Sie möchte noch einmal auf die Unzulänglichkeiten, welche viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen bzw. nicht wissen können – da es diese ja nicht direkt nicht betrifft – hinweisen.

Zeigen wir Solidarität gegenüber den Anrainern der Feldgasse und verbreiten wir diese Tatsachen und Statements, damit Jeder darauf aufmerksam wird und eine gesunde, offenen Diskussion entsteht. Es gibt ja meist zwei Seiten von Meinungen…. wir sind auch dafür offen!

Hier zum Brief:

An die Herren Bürgermeister von
Guntramsdorf, Wr. Neudorf, Traiskirchen, Pfaffstätten und Baden

Sehr geehrter Herren!

Es gab schon vor Jahren eine Zeitungsmeldung über einen verkürzten Fahrtakt bis Baden, was aber vom damaligen WLB Direktor gegenüber Anrainern im BMVIT vehement dementiert wurde!

Jetzt ließ die WLB-Vorstandsdirektorin laut Zeitungsmeldung (NOEN Woche 50/2017) aufhorchen: ab 2025 soll auch die Strecke von Wr. Neudorf nach Baden im 7,5 min Takt befahren werden, was auch die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden als „machbar“ bezeichnen.

„Eine Kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied“, sagt man und die Stelle an der sich die übrige Strecke der WLB zu orientieren hat, ist die Feldgasse in 2353 Guntramsdorf.

Der beabsichtigten Taktverkürzung stehen die in den beiden Protokollen der Nö. Stadthalterei vom 15. Dezember 1897 (!) und insbesondere jener vom 14. Oktober 1898 (!) über die Anlage des „zweiten Gleises in der Feldgasse“ enthaltenen Baubedingungen für die Konzessionserteilung bis Baden Leesdorf entgegen: Im ersteren wird auf Seite 19 ausdrücklich festgehalten und ist somit eine Grundbedingung für den Bahnbau, „dass durch die Anlage der Bahn und durch den Betrieb der Bahn die stete Offenhaltung, Sicherheit und Regelmäßigkeit des allgemeinen Straßenverkehrs auf den Bezirksstraßen und Gemeindewegen keine Einbuße erleiden darf….

Der ungehinderte Wagenverkehr muss auf der ganzen Fahrbahnbreite der Straße, sohin auch auf dem Gleispaar aufrecht erhalten werden.“ Diese Bestimmung trifft vor allem auf die Ortsdurchfahrt Feldgasse zu. Den Protokollen und dem Schriftverkehr ist weiter zu entnehmen, dass sich die damaligen Gemeindevertreter von Guntramsdorf für einen freien und durch die Bahn ungehinderten Zugang vor allem zu den Häusern eingesetzt haben, was der Vertreter der WLB nachweislich zugesagt hat.

Eine Taktverkürzung auf 7,5 min würde bedeuten, dass alle 3,14 min sich ein Zug in der Feldgasse befindet und die in zwei, drei Jahren beabsichtigten Lichtzeichenanlagen bei den Kreuzungen diese immer auf „rot“ zeigen würden: wie ist hier eine ungehinderte Zufahrt zu den 28 Tor-und Hauseinfahrten und 8 Autoabstellplätzen innerhalb von 300 m oder selbst eine gesicherte Ein- und Ausfahrt in oder aus diesen Häusern möglich, die als Bedingung für den Anlagenbau und den Betrieb der Bahn gestellt wurde?

Die Taktverkürzung ist mit 2025 beabsichtigt, die Konzessionen sind aber nur bis 2027 verlängert worden. Wird man aber einer Bahngesellschaft die Konzessionen verlängern bzw. ihr weiterhin trauen, die sich nicht an die  im Bescheid des Nö. Landesausschusses vom 24. Jänner 1899 (!) enthaltenen Durchfahrtsbedingungen durch die Feldgasse gehalten hat und auch nicht hält? Auch wurden jahrzehntelang die zuständigen Behörden nicht auf diesen Bescheid hingewiesen, sodass deren Maßnahmen fehlerhaft zustande gekommen sind, wie Achslasterhöhungen oder Konzessionsverlängerung bzw. wie der genehmigungsfreie  Umbau der Feldgasse im Sommer 2007 zu einer Vollbahnstrecke.

Deswegen findet am 15. Februar 2018 eine Verhandlung beim Verwaltungsgericht Niederösterreich in St. Pölten statt. Auch sollte hier hinzugefügt werden, dass kürzlich beim Verwaltungsgerichtshof in Wien ein Wiederaufnahmeantrag bezüglich der Qualifizierung der Badner Bahn -Nebenbahn  oder Straßenbahn- mit entsprechenden Beweisen einer Straßenbahn eingebracht wurde.

Nicht nur, dass eine Taktverkürzung rechtlich nicht haltbar ist, ist sie für die Strecke ab Guntramsdorf ganztägig überhaupt nicht notwendig. Nur in den Stoßzeiten sind die Züge wirklich „voll“. Und hier werden auch schon jetzt zusätzliche Züge geführt. Eher ratsam ist beispielsweise für Guntramsdorf die Zeitintervalle in der Station Guntramsdorf Thallern zu verkürzen, wo dort in der Nähe größere Wohnbauten geplant sind.

In den 60-iger, 70-iger Jahren war entlang der Tiesterstraße in Guntramsdorf eine Badner Bahn Trasse vorgesehen. Diesen Plan könnte man wieder aufnehmen und ab Wr. Neudorf bis Traiskirchen über oder neben der Triesterstrasse eine Art „Stelzenbahn“ errichten und dabei eine Art „Schnellzugsystem“ einrichten, denn eine Stunde Fahrzeit von Wien nach Baden ist schon in der heutigen Zeit zu lange. Auf dieser Trasse könnten dann auch die Güterzüge verkehren, allerdings nur mit 14 t Achslast und zweiachsige Güterwagen. Pendelzüge könnten wie jetzt ins Ortszentrum geleitet werden.

Ich hoffe rechtliche Klarheit geschaffen zu haben und bitte die zuständigen Behörden, eine andere Alternative als eine verkürzte Durchfahrt durch die Feldgasse zu erwägen. Bei einer verkürzten Durchfahrt durch die Feldgasse wäre ein Guntramsdorfer Gemeinderatsbeschluss notwendig, in den auch die Anrainer, wie bei der ursprünglichen Trassenlegung durch die Feldgasse, eingebunden werden müssten.

Mit freundlichen Grüßen, Heide Keller (m.p.) und Anrainer
Guntramsdorf, am 1. Jänner 2018

Die erste Stellungnahme des Bürgermeisters von Wr. Neudorf drucken wir morgen für Sie ab!

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