WLB OFFENER BRIEF

Frau Dr. Heide Keller versucht seit Jahren – mit Unmengen an Fakten – die WLB zu vernünftigen Diskursen zu bringen und bemüht sich um Anhörung Ihres Rechtes und das der Anrainer vor den Behörden! Am 15. Februar 2018 fand nun endlich die erste Anhörung vor dem Landesverwaltungsgericht in St. Pölten statt. Die nächste Verhandlung – und das ist bereits ein positives Zeichen – findet am 3. April 2018 in St. Pölten statt. Wir hoffen, dass hier Aufklärung und Recht in die Sache kommt!

Aufgrund eines Zeitungsberichtes im KURIER (Bild unterhalb) verfasste Dr. Keller einen offen Brief an die WLB und an Frau Mag. Unterholzner (Vorstandsdirektorin der WLB), welchen wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.

TIPP: AM Mittwoch den 21.3. ab 9:30 ist der Tag der offenen Tür in der neuen WLB Remise in Wien. Dort kann man vermutlich Fr. Mag. Unterholzner bei der Feier zu 130 Jahren WLB gerne in dieser Cause ansprechen…. (Alle Infos zur 130. Jahr WLB Feier >>)

OFFENER BRIEF:
MAG. MONIKA UNTERHOLZNER / WLB

Sehr geehrte Frau Magistra!

Der Artikel in der Kurier LOGISTIK Beilage vom 14. März war nicht zu übersehen und ich gratuliere zu dieser steilen Karriere. Sie haben sich mit der WLB viel vorgenommen und ich hoffe daher, dass Sie auch die grundlegenden Probleme in der Feldgasse lösen werden, auf die ich Sie bereits aufmerksam gemacht habe. Ich helfe mit meiner seit zehn Jahren erworbenen Sachkenntnis gerne dabei.

Ein verkürzter Fahrtakt in der Feldgasse, wie von Ihnen in diesem Artikel angestrebt, wird sich in der Feldgasse nicht verwirklichen lassen, da die Anrainer dann nur schwer in ihre ausschließlich über die Gleise erreichbaren Häuser gelangen können. Ein 7,5 min Takt bedeutet, dass sich praktisch ständig zwei Züge in der Feldgasse befinden. Wie ist da die Sicherheit der Anrainer gegeben? Angeblich liegt eine Studie der Machbarkeit auch in der Feldgasse beim Amt der Nö. Landesregierung vor, nur konnte bisher nicht Einsicht genommen werden, da sie nirgendwo auflag und dann zuletzt angeblich nochmals überarbeitet werden musste. Nachweislich durfte die Strecke nur unter der Bedingung, der die WLB-Vertreter seinerzeit zugestimmt haben, erbaut werden,, dass der künftige Bahnbetrieb den Straßenverkehr in der Feldgasse nicht behindern dürfe, was selbstverständlich die Zufahrt zu den Liegenschaften miteinschließt. Auch wurde die Bahnanlage in der Feldgasse im Sommer 2007 derart unsachgemäß umgebaut, dass selbst ein erhöhter Personenverkehr zunehmenden und nachhaltigen Schaden an den schon jetzt durch den Güterschwerverkehr schwer geschädigten Liegenschaften verursachen würde.

In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass der Güterverkehr mit offenen Tiefladern ein hohes Sicherheitsrisiko für den anderen öffentlichen Verkehr darstellt und auch nicht durch die Feldgasse mangels Lichtraumprofils für Vollbahnwagen geführt werden dürfte. Konzessionswidrig, bitte die Konzessionen wirklich zu lesen, darf die Strecke an Dritten nicht überlassen werden. Wurde die Gemeinde Guntramsdorf oder die Anrainer in diesem Fall gefragt? Ein Gemeinderatsbeschluss liegt nicht vor. Die WLB ist voll für den Schaden, den die überschweren Güterzüge durch die Feldgasse verursachen verantwortlich. Der Vermieter haftet schließlich immer letztlich für den Mieter! Da gibt es eine Menge zu klären und richtig zu stellen.

Hinweisen möchte ich auch noch auf die Bestrebungen im IZ NÖ- Süd (für Frank Stahl) eine Wagen Übergabe/-übernahme Anlage, gemeinsam mit ECO-Plus zu errichten, um die rechtswidrigen Güterzüge in der Feldgasse zu unterbinden. Die WLB wurde baulich gesetzlich begünstigt als Lokalbahn, nämlich als einer lokal verkehrenden Bahn, die eindeutig als Dampftramway/Kleinbahn qualifiziert ist, errichtet und konnte als Straßenbahn/Kleinbahn daher nicht vernetzt werden. Aus diesem Grunde wurden Wagenübernahme/-übergabe Anlagen, die zuletzt nicht mehr bestehende im Frachtenbahnhof Matzleinsdorf und die noch in der Station Traiskirchen Aspangbahn genützte Anlage erbaut.

Als Rechtsexpertin müssten Sie schon längst bei der Auslegung der Konzessionen erkannt haben, dass mit den WLB Konzessionen im internationalen Güterverkehr auf Sand gebaut wird, weil die erforderliche Rechtsgrundlage fehlt: Die Österreichkonzession vom 28. September 1999 und die anschließende Europakonzession mit denen die WLB jetzt erfreulicherweise erfolgreich in der EU unterwegs sind, können nur an eine vernetzte Nebenbahn erteilt werden, was die WLB nach den erteilten Konzessionen für eine Dampftramway bzw. eine Kleinbahn nach denen sie technisch erbaut wurde, nicht ist.

Interessant sind die diesbezüglichen Aktenvorgänge im BMVIT, in denen der Plausibilitätsbegriff der WLB hervorgehoben wird. Daran ändern auch die ausschließlich formal begründeten Sprüche des Verwaltungsgerichtshofes nichts. Der VwGH hat in der Materie selbst ja nicht entschieden. Zu Unrecht wird oft die Firmenbezeichnung „Wiener Lokalbahnen“ als Qualifizierung der Bahn als Nebenbahn angenommen.

Erst im März 2013 hat die WLB schriftlich auf den noch immer für alle Behörden und Gerichte rechtsgültigen konzessionsbedingten Bescheid des damaligen Nö. Landesausschusses hingewiesen (vgl. Anlage), der die von der Gemeinde Guntramsdorf aufgestellten und von der WLB ausdrücklich angenommenen neun Durchfahrtsbedingungen enthält: z.B. die obligatorische Legung von Rillenschienen in der Feldgasse zur Vermeidung der Verwendung von Vollbahnwagen oder die Zahlung einer jährlichen Pauschalsumme für die Benützung der Fahrbahn der Feldgasse.

Somit sind die Beschlüsse der zuständigen Behörden und die Sprüche des Gerichtshofes fehlerhaft, weil ohne dem entsprechenden rechtsverbindlichen Bescheid zustande gekommen.

Auch konnte jetzt festgestellt werden, dass die Feldgasse als solche in schriftlichen Dokumenten (behördliche Überprüfungen 1968 und 1981), die z.B. der Gerichtshof als Basis für die Begründung seines Spruches herangezogen hat, ausdrücklich nicht erwähnt wird. So fehlt auch derzeit bei der im Internet auszuweisenden Streckenbeschreibung, in den SNNB, die Angabe der straßenniveaugleichen Strecke in der Feldgasse. Somit wird den EU/EWR Infrastrukturunternehmen eine Strecke angeboten, die den Tatsachen nicht entspricht, ebenso eine Vernetzung, die tatsächlich keine ist.

Ich hoffe, mit diesem Schreiben einen Anstoß zur Lösung der Probleme in der Feldgasse bzw. zu einer Richtigstellung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen, Dr. Heide Keller

Quellhinweise:

Zur Person Mag. Monika Unterholzner >> Link
130 Jahr-Feier WLB >> Link

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